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Kaufinfo: Garantie /CarGarantie/ Neuwagen-Anschlussgarantie
AUTOPLUS bietet beim Autokauf die bestmögliche Sicherheit
Ein Auto gehört heutzutage zu den hochtechnischen Investitionsgütern. Ein durchschnittlicher Mittelklassewagen enthält heute beispielsweise mehr Elektronik, als die Steuerung der erste Mondrakete.

Soviel vorweg: Die meisten der von AUTOPLUS direkt angebotenen Jahreswagen und Dienstwagen haben noch die volle Werksgarantie.

Volkswagen- und Audi-Jahreswagen haben ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung volle zwei Jahre Hersteller-/Werksgewährleistung. Diese Garantie wird nicht nur dem Neuwagenkäufer gewährt: auch der Käufer eines Jahres- oder Werksdienstwagens kann innerhalb der 2-Jahres-Gewährleistung (ab Erstzulassung) berechtigte Ansprüche geltend machen.

Und dann? Fahren Sie beruhigt auf Nummer sicher
Als Absicherung für die nächsten beiden Jahre nach Ablauf der Werksgarantie bietet Ihnen AUTOPLUS® optional für die meisten hier angebotenen Fahrzeuge die CarGarantie®. Alle mit der CarGarantie® abgesicherten Baugruppen sind unten in einer Liste aufgeführt.

Die CarGarantie i_ der beste Rundumschutz gegen Reparaturkosten nach Ablauf der Werksgarantie

Schnelle und flexible Abwicklung
Im Inland lassen Sie einen Garantiefall einfach bei Ihrem VW-/Audi-Werkstattpartner beheben - alles Weitere wird dieser gerne für Sie erledigen. Abgerechnet wird direkt zwischen der CarGarantie® und der Werkstatt, korrekt und schnell. Sollte Ihr Händler zu weit weg vom Schadenort sein - kein Problem! Wichtig: Bitte informieren Sie auf jeden Fall vor der Reparatur die CarGarantie® über die Service-Hotline - die Rufnummer ist im Zertifikat angegeben!

Sie melden den Garantiefall der 24-Stunden-Hotline der CarGarantie® und können dann die Reparatur in jeder VW-/Audi-Vertragswerkstatt ausführen lassen - in ganz Europa.

Die CarGarantie® sichert Schäden an folgenden Teilen und Baugruppen ab

Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz.

Schalt-/Automatikgetriebe: Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Steuergerät des Automatikgetriebes.

Achs-/Verteilergetriebe: Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile.

Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, von der Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC, EDS, 4matic), Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe.

Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile.

Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler.

Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, (wie z.B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser), Vergaser und Turbolader.

Komfortelektronik: Elektronischer Fensterheber: Schalter (ausgenommen Bruchschäden), elektrische Motoren, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen); Frontscheiben-/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden); elektrisches Schiebedach: Schalter (ausgenommen Bruchschäden), elektrische Motoren, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen); Zentralverriegelung: Schalter (ausgenommen Bruchschäden), elektrische Motoren, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen), Magnetspulen sowie Türschlösser.

Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Bordcomputer, Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs/Zusatzlüftermotor sowie Hupe.

Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter.

Abgasanlage: Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lamda-Sonde.

Sicherheitssysteme: Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer.

Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer.

Die Wertgemäße Kostenerstattung

Die CarGarantie® bezahlt bei Reparaturen immer die vollen Lohnkosten - selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet.

Die Materialkosten bezahlt die CarGarantie® wertgerecht gestaffelt nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern:

- bis 50.000 km zu 100%

- bis 60.000 km zu 90%

- bis 70.000 km zu 80%

- bis 80.000 km zu 70%

- bis 90.000 km zu 60%

- bis 100.000 km zu 50%

- über 100.000 km zu 40%

Die CarGarantie® ist übertragbar Der CarGarantie®-Schutz kann Ihnen einen echten geldwerten Vorteil bringen!

Das CarGarantie®-Zertifikat ist bei einem Besitzwechsel des Fahrzeuges auf den neuen Käufer übertragbar. So hat Ihr Fahrzeug immer einen höheren Gegenwert.

Der CarGarantie®-Preis *) (Stand 03.01.2011)

- für das 3. Jahr einmalig nur 199,- Euro incl. Mwst/Bearbeitungsgebühr

- für das 3. und 4. Jahr einmalig zusammen nur 349,- EUR incl. Mwst/Bearbeitungsgebühr

*) für Fahrzeuge mit Gasmotoren, und Motoren mit 147kW und darüber sowie für Busse, Allrad- und Geländefahrzeuge erfragen Sie bitte die dafür aktuellen Preise.

Die CarGarantie®-Zertifizierung
In der Regel kann Ihnen die Jahreswagenzentrale AUTOPLUS® jeden Volkswagen / Audi mit der CarGarantie® zertifizieren, auch wenn er nicht von oder über AUTOPLUS gekauft wurde. Die Vorraussetzung dafür sind:

- Die Werksgarantie (2 Jahre nach Erstzulassung) darf noch nicht abgelaufen sein.

- Das Fahrzeug war nicht auf eine Vermietfirma, ein Taxiunternehmen o.ä. (Ex-Mietwagen von Sixt, Hertz, Europcar, Euromobil etc.) zugelassen.

- Das Fahrzeug hat keinen 8-/10- oder 12-Zylinder-Motor.

Anfragen - Bestellung - Zertifizierung
Wir informieren Sie gerne, weil wir vom Nutzen der CarGarantie® 100% überzeugt sind. Weitere Auskünfte erhalten Sie von unserer CarGarantie® - Beraterin Frau Dorothea Müller, Tel (05361) 29000-0.

Bitte einfach anrufen.

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Der Rat des Experten:
"Die CarGarantie ist eines der wichtigsten "Extras" auf das man nicht verzichten sollte, damit man nicht zur Unzeit überrascht wird."
Stand vom 03.01.2012
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